Kircheneintritt, Kirchenaustritt
Kircheneintritt / Kirchenaustritt
Kircheneintritt
Wenn Sie in die ev.-luth. Landeskirche Hannovers eintreten möchten, melden Sie sich zunächst im Pfarrbüro. Die Aufnahme erfolgt im Gespräch mit dem Ortspfarrer. Ihren Eintritt können Sie aber auch bei Pastoren oder Pastorinnen Ihrer Wahl erklären. Es müssen nur Pastoren oder Pastorinnen der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sein.
Sollten Sie noch nicht getauft sein, erfolgt der Kircheneintritt durch die Taufe. Der Taufe gehen Gesprächstermine voran, in denen Pastor Loharens sich Zeit für Sie und Ihre Fragen nimmt. Wir verstehen diese Zeit als eine Chance, persönliche Antworten auf Ihre persönlichen Fragen zu bekommen.
Wenn Sie Lohnsteuer zahlen, finanzieren Sie als Mitglied unserer evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers die Arbeit - sowohl in der Kirche als auch in unserer Gemeinde - durch die Kirchensteuer. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer und ist ein Solidarbeitrag, mit dem Sie die kirchlichen Angebote für alle Nichtzahlenden mitfinanzieren, also für alle Kinder, Hausfrauen und –männer, Rentnerinnen und Rentner, Wehrdienst- und Zivildienstleistende und Arbeitslose.
Sollten Sie noch nicht getauft sein, erfolgt der Kircheneintritt durch die Taufe. Der Taufe gehen Gesprächstermine voran, in denen Pastor Loharens sich Zeit für Sie und Ihre Fragen nimmt. Wir verstehen diese Zeit als eine Chance, persönliche Antworten auf Ihre persönlichen Fragen zu bekommen.
Wenn Sie Lohnsteuer zahlen, finanzieren Sie als Mitglied unserer evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers die Arbeit - sowohl in der Kirche als auch in unserer Gemeinde - durch die Kirchensteuer. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer und ist ein Solidarbeitrag, mit dem Sie die kirchlichen Angebote für alle Nichtzahlenden mitfinanzieren, also für alle Kinder, Hausfrauen und –männer, Rentnerinnen und Rentner, Wehrdienst- und Zivildienstleistende und Arbeitslose.
Kirchenaustritt
Ihren Austritt müssen Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt erklären (dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr an). Als Kirchengemeinde bedauern wir solch einen Schritt. Wir fänden es passender, wenn Sie vorher ein Gespräch mit uns suchen. In Ihrer Entscheidung sind und bleiben Sie ja weiterhin frei. Gespräche mit Pfarrern und Pfarrerinnen sind wie immer selbstredend vertraulich. Davon erfährt kein Dritter.
Frage: Wo treten Sie eigentlich ein, wenn Sie aus der Kirche austreten?
Wer aus unserer Kirche austritt, verzichtet auf bestimmte Dinge: Er darf kein Patenamt übernehmen. An Entscheidungen seiner Kirchengemeinde kann er nicht mehr teilnehmen (KirchenvorsteherInnenwahl), kann auch nicht selbst kandidieren. Sie verzichten auf eine christliche Bestattung.
In diesem Zusammenhang gefragt: Welchen Stellenwert hat Geld in Ihrem Leben?
Frage: Wo treten Sie eigentlich ein, wenn Sie aus der Kirche austreten?
Wer aus unserer Kirche austritt, verzichtet auf bestimmte Dinge: Er darf kein Patenamt übernehmen. An Entscheidungen seiner Kirchengemeinde kann er nicht mehr teilnehmen (KirchenvorsteherInnenwahl), kann auch nicht selbst kandidieren. Sie verzichten auf eine christliche Bestattung.
In diesem Zusammenhang gefragt: Welchen Stellenwert hat Geld in Ihrem Leben?